Hinweisgebersystem der PD-Bremen
Das Hinweisgeberschutzgesetz soll Menschen die Möglichkeit geben, auf Missstände in Unternehmen hinzuweisen und sie gleichzeitig davor schützen, dass sie deshalb benachteiligt werden.Hierfür haben wir eine Meldestelle eingerichtet, an die Sie sich wenden können. Sie können sich über dieses Onlineformular anonym an diese Stelle wenden. Auch wenn Sie sich telefonisch oder postalisch an die Stelle wenden, wird Ihre Identität nicht ohne Weiteres weitergegeben.
Wer kann sich an die Meldestelle wenden?
Es dürfen sich alle Personen an die Meldestelle wenden, die im beruflichen Umfeld mit der PDB zu tun haben. Das heißt neben den Kolleg*innen auch ehemalige Kolleg*innen oder auch Mitarbeiter*innen anderer Unternehmen, mit denen die PDB zusammenarbeitet.
Welche Missstände darf ich bei der Meldestelle melden?
Die Meldestelle bietet Ihnen Schutz vor Repressalien, wenn Sie auf folgende Missstände hinweisen:
- Betrug und Untreue
- Bilanzbetrug und Buchhaltungsverstöße
- Datenschutz und Privatsphäre
- Diebstahl und Unterschlagung
- Diskriminierung und Belästigung
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
- Gesundheitsschutz und Arbeitsplatzsicherheit
Was darf ich nicht melden?
Sie können auch auf andere Missstände hinweisen, es besteht dann aber kein Anspruch darauf, dass Ihr Anliegen in einem solchen Fall auch von der Meldestelle weiterbearbeitet wird. Außerdem muss Ihnen klar sein, dass Sie dann nicht unter dem Schutz des Hinweisgeberschutzgesetzes stehen.
Wichtig zu wissen
Das Gesetz schützt nicht nur die Personen, die auf Missstände hinweisen, sondern auch die Personen, die ggf. zu Unrecht beschuldigt werden.
So muss zunächst geprüft werden, ob die entsprechenden Vorwürfe auch Hand und Fuß haben.
Zudem: Falls vorsätzlich falsche Behauptungen oder Beschuldigungen gemacht werden, greift der Schutz für die Hinweisgebenden nicht mehr.
Das soll dazu dienen, dass die Stelle nicht für die Verbreitung falscher Anschuldigungen missbraucht wird.
Wer betreibt diese Stelle?
Wir haben uns dafür entschieden, dass die Stelle von unserem externen Datenschutzbeauftragten betrieben werden soll.
Zum einen ist er den meisten Personen im Betrieb bereits mindestens durch Videoschulungen bekannt, zum anderen genießt er als Datenschutzbeauftragter bereits eine Vertrauensstellung im Unternehmen und ist mit den Grundsätzen der Verschwiegenheit und Anonymität bestens vertraut.
Wie wende ich mich an die Stelle?
Entweder traditionell per
Telefon: 0421 5720 8189
E-Mail: hinweise.pd-bremen@weisfeld.io
oder per Post an:
Stefan Weisfeld
Rutenstr. 8
28203 Bremen
Oder über das untenstehende anonyme Nachrichtensystem
Gerne können Dinge auch in einem vertraulichen Gespräch besprochen werden.
Zu guter Letzt
Sind Sie sich unsicher in Bezug auf die Meldestelle, oder etwas, was Sie vielleicht melden möchten? Melden Sie sich einfach trotzdem!
Die Meldestelle soll Sie ermutigen, über Erlebtes oder Beobachtetes zu berichten. Es erwartet niemand, dass Sie das zuvor juristisch prüfen.
Also: Bitte immer erstmal melden. Alles weitere kann dann geklärt werden.